DELPARK Serviceportal
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Zahlungsaufforderungen, Zahlungen und dem weiteren Ablauf.
Fragen zum Inkasso
Antworten auf allgemeine Fragen zu Zahlungsaufforderungen, offenen Forderungen, Zahlungen und dem weiteren Ablauf.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten. Was soll ich nun tun?
Bitte prüfen Sie die Zahlungsaufforderung sorgfältig und begleichen Sie die offene Forderung möglichst fristgerecht, um weitere Kosten zu vermeiden. Nutzen Sie hierfür bitte die von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
Sollte eine Zahlung derzeit nicht möglich sein oder sollten Sie Fragen zu dem Vorgang haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung im Einzelfall möglich ist.
Sie erreichen uns telefonisch unter 030 / 322 952 1675 von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie schriftlich über das Kontaktformular.
Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten?
Eine Zahlungsaufforderung kann erfolgen, wenn eine Forderung nicht oder nicht vollständig ausgeglichen wurde. In diesem Fall wurde DELPARK mit der Bearbeitung des Forderungseinzugs beauftragt.
Um weitere Kosten zu vermeiden und den Vorgang möglichst zügig zu klären, empfehlen wir, die Zahlungsaufforderung zu prüfen und den offenen Betrag fristgerecht auszugleichen, sofern keine Einwendungen bestehen.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 030 / 322 952 1675 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr sowie schriftlich über das Kontaktformular.
Welche Verbindung hat DELPARK mit dem Unternehmen, bei dem ich eine offene Forderung habe?
DELPARK ist ein registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen und wurde von dem Unternehmen, bei dem die Forderung geltend gemacht wird, mit der Bearbeitung des Forderungseinzugs beauftragt.
Warum hat sich die offene Forderung erhöht?
Zur ursprünglichen Forderung können weitere Beträge hinzukommen, beispielsweise Mahnkosten, Inkassokosten und gegebenenfalls Zinsen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Forderung nicht fristgerecht und nicht vollständig ausgeglichen wurde.
Für die Klärung des Vorgangs ist grundsätzlich der jeweils offene Gesamtbetrag maßgeblich, der sich aus Hauptforderung, etwaigen Nebenforderungen und gegebenenfalls Zinsen zusammensetzen kann.
Soweit Zahlungen nicht zur vollständigen Tilgung der Gesamtschuld ausreichen, kann eine Verrechnung gemäß § 367 BGB erfolgen. Eine vollständige Erledigung des Vorgangs tritt daher in der Regel erst mit Ausgleich des gesamten offenen Betrages ein.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe. Warum?
In diesem Fall konnte Ihre Zahlung möglicherweise noch nicht, noch nicht fristgerecht oder nicht vollständig zugeordnet werden. Bitte senden Sie uns einen aussagekräftigen Zahlungsbeleg über das Kontaktformular zu.
Der Beleg sollte möglichst folgende Angaben enthalten:
- Name des Empfängers
- Name des Einzahlers
- IBAN des Empfängers
- IBAN des Einzahlers
- Betrag
- Datum bzw. Buchungstag
- Verwendungszweck
Was passiert, nachdem ich die offene Forderung bezahlt habe?
Nach Eingang Ihrer Zahlung wird diese geprüft und, soweit möglich, Ihrem Vorgang zugeordnet. Anschließend erfolgt die weitere Bearbeitung des Vorgangs.
Sofern keine weiteren offenen Beträge bestehen und die Zahlung vollständig berücksichtigt werden konnte, kann der Vorgang aus unserer Sicht abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn ich die Forderung nicht bezahle?
Wird eine offene Forderung nicht beglichen, können weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung geprüft und gegebenenfalls eingeleitet werden. Dazu können beispielsweise das gerichtliche Mahnverfahren oder eine gerichtliche Geltendmachung gehören.
Liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor, kann daraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Solche Maßnahmen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Eine frühzeitige Klärung oder Zahlung kann helfen, weitere Kosten zu vermeiden.
Kann ich die offene Forderung in Raten zahlen?
Ob eine Ratenzahlung möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit uns auf. Gerne prüfen wir, ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Vereinbarung möglich ist.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt der gesamte offene Betrag weiterhin fällig.
Wie finde ich das richtige Aktenzeichen für meine Zahlung?
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung möglichst das in unserem Schreiben angegebene Aktenzeichen oder Kassenzeichen an. So kann Ihre Zahlung Ihrem Vorgang leichter zugeordnet werden.
Sollten Ihnen diese Angaben nicht vorliegen, nehmen Sie bitte vor der Zahlung Kontakt mit uns auf.
Wie lange dauert es, bis meine Zahlung berücksichtigt wird?
Nach Eingang Ihrer Zahlung kann es etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis diese verbucht und Ihrem Vorgang zugeordnet wurde. Bitte berücksichtigen Sie dabei insbesondere Banklaufzeiten und Bearbeitungszeiten.
Sollte Ihre Zahlung nach einigen Tagen noch nicht berücksichtigt sein, können Sie uns gerne einen Zahlungsnachweis über das Kontaktformular zusenden.
Was soll ich tun, wenn ich die Forderung nicht nachvollziehen kann?
Wenn Sie Fragen zur Forderung haben oder den Vorgang nicht nachvollziehen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schildern Sie Ihr Anliegen möglichst genau und übermitteln Sie, soweit vorhanden, relevante Unterlagen oder Nachweise.
Ihr Anliegen wird dann geprüft und im Anschluss weiter bearbeitet.
Was passiert, wenn ich mein Aktenzeichen bei der Zahlung nicht angebe?
Ohne Aktenzeichen oder bei unvollständigen Angaben kann sich die Zuordnung Ihrer Zahlung verzögern. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Sie zunächst weitere Mitteilungen zu dem Vorgang erhalten.
Bitte geben Sie deshalb bei jeder Zahlung nach Möglichkeit das vollständige Aktenzeichen an.
An wen wende ich mich, wenn ich bereits direkt an den ursprünglichen Gläubiger gezahlt habe?
Wenn Sie bereits direkt an den ursprünglichen Gläubiger gezahlt haben, informieren Sie uns bitte darüber und übersenden Sie nach Möglichkeit einen entsprechenden Zahlungsnachweis.
So kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Zahlung bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs berücksichtigt werden kann.
Welche Unterlagen sollte ich bei einer Anfrage mitsenden?
Damit wir Ihr Anliegen möglichst schnell prüfen können, senden Sie bitte nur die Unterlagen zu, die für den Vorgang relevant sind. Dazu können beispielsweise Zahlungsbelege, Schreiben, Verträge, Quittungen oder sonstige Nachweise gehören.
Wichtig ist, dass Ihr Aktenzeichen und Ihr Anliegen eindeutig erkennbar sind.
Kann ich Unterlagen oder Nachweise online einreichen?
Ja. Sofern diese Funktion im Serviceportal oder Kontaktformular zur Verfügung steht, können Sie Unterlagen und Nachweise dort sicher an uns übermitteln.
Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente vollständig und gut lesbar sind.
Fragen zur Parkraumbewirtschaftung
Antworten auf Fragen zu Parkvorgängen, Parkberechtigungen, Kennzeichen und Nachweisen.
Warum habe ich eine Forderung im Zusammenhang mit einem Parkvorgang erhalten?
Forderungen im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung können insbesondere dann geltend gemacht werden, wenn die für die Nutzung des Parkplatzes maßgeblichen Bedingungen nach Auffassung des Parkplatzbetreibers nicht eingehalten wurden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn keine Parkberechtigung vorlag, die zulässige Parkdauer überschritten wurde oder sonstige Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden.
Maßgeblich sind die jeweils vor Ort ausgewiesenen Nutzungsbedingungen und die vorhandene Beschilderung.
Ich habe ein Parkticket gelöst oder eine Parkberechtigung gehabt. Warum habe ich trotzdem ein Schreiben erhalten?
Bitte senden Sie uns in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis zu, beispielsweise ein Parkticket, eine Zahlungsbestätigung oder einen sonstigen Berechtigungsnachweis.
Ihr Anliegen wird dann geprüft. Anschließend wird beurteilt, ob und in welchem Umfang dies bei der Bearbeitung des Vorgangs berücksichtigt werden kann.
Das Kennzeichen im Schreiben ist richtig, aber ich bin das Fahrzeug nicht selbst gefahren. Was soll ich tun?
Wenn Sie Rückfragen zur Zuordnung des Vorgangs haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau.
Bitte fügen Sie, soweit vorhanden, geeignete Nachweise oder ergänzende Informationen bei, damit Ihr Anliegen geprüft werden kann.
Ich kenne den genannten Parkplatz nicht oder kann mich an den Parkvorgang nicht erinnern. Was kann ich tun?
Wenn Sie den Vorgang nicht nachvollziehen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Teilen Sie uns möglichst konkret mit, aus welchen Gründen Sie Einwendungen gegen die Forderung haben.
Sofern vorhanden, senden Sie bitte geeignete Unterlagen oder sonstige Informationen mit, damit Ihr Anliegen geprüft werden kann.
Welche Nachweise sind bei Forderungen aus der Parkraumbewirtschaftung hilfreich?
Hilfreich können insbesondere Parktickets, Zahlungsbelege, Registrierungsbestätigungen, Berechtigungsnachweise, Fotos oder sonstige Unterlagen sein, die den Parkvorgang betreffen.
Bitte reichen Sie nur Unterlagen ein, die sich Ihrem Vorgang möglichst eindeutig zuordnen lassen.
Warum ist neben der ursprünglichen Forderung ein höherer Gesamtbetrag angegeben?
Wenn eine Forderung nicht fristgerecht ausgeglichen wird, können weitere Kosten und gegebenenfalls Zinsen hinzukommen. Dadurch kann sich der offene Gesamtbetrag erhöhen.
Maßgeblich ist grundsätzlich der in unserem Schreiben ausgewiesene offene Betrag.